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854 qualifizierte Ausbildungsapotheken in Deutschland

Finden Sie jetzt die passende Ausbildungsapotheke für Ihre Famulatur und Ihr Praktisches Jahr.

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Kriterien und Zertifizierung

Sie möchten Ihre Apotheke als Ausbildungsapotheke zertifizieren lassen?

Aktuell bieten vier Kammern die Akkreditierung als Ausbildungsapotheke an.

  • Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg und die Apothekerkammer Hamburg zeichnen Akademische Ausbildungsapotheken aus.
  • Die Landesapothekerkammer Hessen zertifiziert Akkreditierte Ausbildungsapotheken.
  • Die Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern bietet das Modell der Ausgezeichneten Ausbildung von Pharmazeuten an.
  • Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe bietet ein Ausbildungsapothekenkonzept mit Schwerpunkt Arzneimitteltherapiesicherheit an.

Voraussetzungen der Akkreditierung zur Akademischen Ausbildungsapotheke

= zwingend
= erwünscht

Qualifikation des Ausbilders

Kriterium LAK Baden-Würtemberg AK Hamburg LAK Hessen AK Mecklenburg-Vorpommern AK Westfalen-Lippe
Teilnahme des Ausbilders am Curriculum der BAK "Medikationsanalyse, Medikationsmanagement als Prozess"
Apotheker (Inhaber oder Angestellter)
Fachapotheker für Allgemeinpharmazie oder Fachapotheker für Klinische Pharmazie
Wöchentliche Arbeitszeit > 30 Std.
Wöchentliche Arbeitszeit > 20 Std.
Gültiges Fortbildungszertifikat
Persönliche und berufsrechtliche Eignung
Teilnahme an Einführungsfortbildung der LAK/Apothekerkammer
Didaktische Kenntnisse (z.B. Erfahrungen als Vortragender)
Regelmäßige Teilnahme an Pharmazeutischen Arbeitszirkeln

Apothekenstruktur

Kriterium LAK Baden-Würtemberg AK Hamburg LAK Hessen AK Mecklenburg-Vorpommern AK Westfalen-Lippe
Durchführung von Screeningverfahren, z.B. Bestimmung des arteriellen Blutdrucks, Bestimmung von Blutglucose aus kapillarem Vollblut, Bestimmung des Gesamtcholesterins aus Kapillarblut
Zertifiziertes QMS
Teilnahme an Forschungs- bzw. Modellprojekten
Freier Zugang zu einem Internet-Arbeitsplatz
Modernes Warenbewirtschaftungssystem
Dokumentation von Patientendaten
Patienten pharmazeutisch betreut
Wissenschaftliche Hilfsmittel (geht über den in der Apothekenbetriebsordnung festgelegten Mindestumfang wesentlich hinaus und wird auf dem aktuellen Stand gehalten)
EDV-gesteuerte wissenschaftliche Informationssysteme, z.B. ABDA-Datenbank, CAVE-Modul
regelmäßige Fortbildung und/oder Teambesprechung
Teilnahme am Pseudo-Customer-Konzept
Innerbetriebliche Fortbildung
Sterilherstellung
Teilnahme an ZL-Ringversuchen (1 mal pro Jahr)
Apothekenleiter sowie eine zusätzliche approbierte rechnerische Vollzeitkraft
Weiterbildungsstätte für allgemeine Pharmazie
Weiterbildungsstätte für allgemeine- oder klinische Pharmazie
Ausgewogene Kundenstruktur (Rp – OTC) GKV-Anteil zwischen 40% - 80%
Rezepturarzneimittel (durchschnittlich 10 pro Woche)
Defektur
Regelmäßige Herstellung verschiedener Darreichungsformen

Ausbildungsangebote der Apotheke

Kriterium LAK Baden-Würtemberg AK Hamburg LAK Hessen AK Mecklenburg-Vorpommern AK Westfalen-Lippe
Beteiligung an mind. drei Medikationsanalysen und deren Bewertung pro Halbjahr
Dokumentiertes Einführungsgespräch
Ausbildung nach „Leitfaden für die praktische Ausbildung von Pharmazeuten im Praktikum in der Apotheke“ der Bundesapothekerkammer/Ausbildungsplan für alle Apothekenbereiche
Regelmäßige Fachgespräche zwischen Apotheker und PhiP (mindestens einmal pro Monat, Protokoll)
Teilnahme an APOPRAX-Kursen/Tutorenkursen
Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen wird ermöglicht
Evaluation der Ausbildung
Beschäftigung und Vergütung mindestens gemäß Tarifvertrag

Der Arbeitskreis Akademischer Ausbildungsapotheken wird unterstützt von: